Montag, 14. Januar 2013


Wie werde ich Angler?


1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.
2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist. Weiter lesen...

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